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Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

 

§ 1

Abschluss des Gastaufnahmevertrages

1.            Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

2.            Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.

1.            Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

§ 2

Leistungen, Preise und Bezahlung

2.            Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog.

3.            Die im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.            Mit der verbindlichen Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtaufenthaltspreises zu zahlen.

5.            Der vereinbarte Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig, soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart ist.

6.            Wird die Anzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist der Vermieter nach erfolgloser Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 3

Rücktritt

1.            Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2.            Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, Stornogebühren wie folgt

- bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 %
- bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 50 %
- danach                                       80 % des Mietpreises

 zu zahlen.

3.            Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.

4.            Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.            Die Rücktritterklärung ist an den Vermieter zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

§ 4

Mängel der Beherbergungsleistung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

§ 5

Haftung

1.            Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht oder der Vermieter für einen dem Gast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

2.            Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 6

Verjährung

Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

§ 7

Rechtswahl und Gerichtsstand

1.            Es findet deutsches Recht Anwendung.

2.            Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermieter ist ausschließlich der Sitz des Vermieters.

3.            Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

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